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| Sehr geehrte
Frau Gesundheitsministerin!
Wir haben Ihnen am 25.4.2007 acht Gründe vermittelt, warum ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie zwingend notwendig ist. Sie haben bei Ihrer Pressekonferenz am 27.4.2007 einen „maximalen Nichtraucherschutz" präsentiert, der in Wirklichkeit ein fauler Kompromiss ist. Statt einen mutigen Schritt vorwärts, haben Sie zwei Schritte rückwärts gemacht. Ihre Vorgängerin Maria Rauch-Kallat hatte im Dezember 2006 den Mut, ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie auszusprechen, wenn kein eigener abgeschlossener Raucherraum eingerichtet werden kann. Sie jedoch halten an der unglückseligen 75 Quadratmeter-Klausel fest, obwohl Sie als Ärztin wissen, dass die Schädlichkeit des Passivrauchens nicht von der Größe oder der Art des Betriebes abhängt. Statt Konflikte zu lösen, schaffen Sie zahlreiche neue Konflikte. Dass Sie Ihre Kompetenz für den Nichtraucherschutz an die Gastwirte abtreten, die nun unter 75 qm selbst entscheiden müssen, ob sie ein Raucherbetrieb oder Nichtraucherbetrieb werden wollen, zeigt einmal mehr, dass Sie als Gesundheitsministerin unfähig sind, eine optimale Lösung für die Gesundheit der Bürger in unserem Land zu schaffen. Der Gastwirt hat nicht die Kompetenz für den Gesundheitsschutz seiner Gäste. Sie als Gesundheitsministerin müssen dafür Sorge tragen, dass das Personal, die Gäste und besonders die Kinder vom Tabakrauch geschützt werden. Aus unserer Sicht ist das nach wie vor und am einfachsten nur mit einem generellen Rauchverbot in der Gastronomie möglich! Wir sind davon überzeugt, dass die Gastronomiebetriebe unter 75 qm kaum Änderungen vornehmen werden. Warum auch? Sie können hoffen, dass sich die Nichtraucher weiterhin aufgrund mangelnder anderer Möglichkeiten in verrauchte Räume begeben werden, während die Raucher bei einer Umstellung auf einen Nichtraucherbetrieb ausbleiben könnten. Hier müssten Sie noch durch eine „Rauchersteuer“ oder sonstige Abgabe Anreize schaffen, warum ein Betrieb auf rauchfrei umstellen soll. Ab 75 qm zwingen Sie nun die Wirte, Trennungen zu schaffen, was in vielen Betrieben gar nicht so leicht möglich sein wird. In einigen Betrieben kann dies sogar zu einer derartigen Verschandelung des Lokals führen, dass die Gäste ausbleiben könnten. Hätten Sie es umgekehrt gemacht und alle Gastronomiebetriebe bis 75 qm verpflichtet, ein generelles Rauchverbot einzuführen und erst ab 75 qm die Entscheidung den Wirten zu überlassen, ob sie ein Nichtraucherbetrieb oder ein Nichtraucherbetrieb mit einem eigenen Raucherzimmer werden wollen, dann könnten Sie von einem „zufrieden stellenden“ Nichtraucherschutz in der ersten Phase reden. In einer zweiten Phase (nach 1 - 2 Jahren) wäre dann die Umstellung auf ein komplettes Rauchverbot durchzuführen. Der Öffentlichkeit
eine schwache Lösung als „maximalen Nichtraucherschutz" zu verkünden,
finden wir ungeheuerlich. Sie halten die Österreicher wohl für
dumm, wenn Sie Ihre Fehlentscheidungen auch noch als gesundheitspolitischen
Erfolg „verkaufen". Kein Wunder, wenn die Bevölkerung bei soviel Inkompetenz
und Feigheit von der Politik nichts mehr wissen will (siehe mangelnde Wahlbeteiligung).
Nur durch ein generelles Rauchverbot (ohne Ausnahmen wie in Irland oder
Norwegen) kann ein maximaler Nichtraucherschutz erreicht werden.
Auch ein submaximaler Nichtraucherschutz mit Ausnahme von eigenen Raucherräumen
wie in Italien, kann für Gäste ausreichenden Schutz gewährleisten,
vorausgesetzt, dass das Personal dort nicht serviert - wie in Schweden.
Es sollte Ihnen zu denken geben, dass in Irland ein Jahr nach Einführung
eines „maximalen Nichtraucherschutzes“ (generelles Rauchverbot) die Zustimmung
in der Bevölkerung auf 93 Prozent gestiegen ist!
Wir bitten um rasche Antwort auch auf unser letztes Schreiben vom 25.4.2007 und zwar die Punkte 4 – 8 betreffend. Wir wollen wissen, wie Sie diese Probleme lösen wollen. Auch auf diesen Brief erwarten wir Ihre geschätzte Antwort. Die bekannten Floskeln des Bürgerservices sind für die Veröffentlichung in der nächsten Nichtraucher-Zeitung nicht ausreichend! Mit der Bitte um rasche Antwort verbleiben wir Mit freundlichen
Grüßen
P.s.: Ihre Argumentation, wegen andauernder Schmutz- und Lärmbelastung der Anrainer durch rauchende Gäste auf der Straße von einem generellen Rauchverbot abzusehen, halten wir nicht für glaubwürdig, sondern für absurd! Schon jetzt gibt es diese Belastung, die jedoch durch entsprechende Begleitmaßnahmen gemildert werden könnte, z.B. keine Unterhaltung vor dem Lokal ab 23 Uhr. Bedenklich, dass Sie die Anrainer von Gastlokalen, Restaurants, Cafés, Bars usw. schützen wollen, nicht jedoch die nichtrauchenden Gäste, die in viel größerer Zahl zu schützen sind! |
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