| Nach
dem heiß diskutierten Rauchverbot in Einkaufszentren gibt es jetzt
ein erstes Urteil. Ein Gastwirt, der seine Gäste trotz Verbots rauchen
ließ, muss jetzt Strafe zahlen. Weitere Strafen werden folgen.
EKZ-Wirte ließen Gäste trotz Verbots rauchen Einige Wirte in Tiroler Einkaufszentren wollten es heuer im Frühjahr ganz genau wissen. Sie erlaubten ihren Gästen das Rauchen ausdrücklich, obwohl es durch das neue Tabakgesetz eindeutig verboten ist. Als die Bezirkshauptmannschaften Strafen verhängten, beriefen die Wirte dagegen. Erfolglos,
wie die erste Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenates zeigt.
Konkret wird ein Gastronom im Einkaufzentrum Cyta zu einer Geldstrafe von
500 Euro verurteilt.
Das
Argument der verfassungswidrigen Ungleichbehandlung lässt die Berufungsbehörde
also nicht gelten. Ebenso wenig - zweitens - die wirtschaftliche Situation.
Ob Rauchen oder Nichtrauchen für ein Cafe eine Existenzfrage sei,
könne bei der Vollziehung eines Gesetzes keine Bedeutung haben, so
der UVS.
Eine
zweite UVS-Entscheidung, die inhaltlich ähnlich wie die Cyta-Entscheidung
ausgefallen ist, betrifft ein Einkaufszentrum in Innsbruck und ist gerade
unterwegs zum Beschuldigten. Insgesamt haben 30 Wirte in ganz Tirol gegen
BH-Strafen Einspruch erhoben. Noch 28 müssen demnach vom UVS in den
kommenden Wochen behandelt werden.
Vollständiges Urteil siehe Downloads Tabakgesetz: UVS18.8.09.pdf |
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