| Der „Krieg“
der Raucher gegen das Tabakgesetz geht in die Verlängerung. Statt
Nichtraucherschutz ab 1.1.2009 müssen die Nichtraucher als Hilfssheriffe
den Behörden Verstöße gegen das Tabakgesetz melden. Es
ist ein Schildbürgerstreich ohnegleichen, dass die Regierung ein Gesetz
schafft, für dessen Einhaltung der Bürger selbst sorgen muss.
Für diesen „Dienst“ muss man sich noch auf das Übelste beschimpfen
lassen. Die militanten Raucher schrecken dabei auch vor Morddrohungen nicht
zurück.
Die Verhöhnung
des Tabakgesetzes durch die Gastronomen muss ein rasches Ende finden. Trotz
Sanktionen halten sich die Wirte in über 60 Prozent nicht an den vorgeschriebenen
Nichtraucherschutz. In Einkaufszentren sind es sogar 90 Prozent, die dem
Druck der Raucher nachgeben und lieber Strafe zahlen als das Tabakgesetz
einzuhalten. So auch in Supermärkten, Fachmärkten, Tankstellen
usw. Achtung! In öffentlichen Orten gibt es keine Übergangsregelung!
Die Gastronomen hoffen erstens auf die Unkenntnis der Bürger; zweitens
auf deren Scheu, Verstöße an die Behörden zu melden und
drittens auf die Schlampigkeit, Unkenntnis und Wohlwollen der Behörden,
milde, spät oder gar nicht zu strafen.
Es ist weiters
nicht hinnehmbar, dass die Behörden Hinweise auf Verstöße
unterschiedlich behandeln. Bei den einen geht es schnell, bei den anderen
sehr langsam. Die einen sehen einen Verstoß richtigerweise als Einzeldelikt
(jede Meldung, soweit sie berechtigt ist, führt zu einer Strafverfügung
mit ansteigender Höhe), die anderen sehen ein Fortsetzungsdelikt (zwischen
Erhebung und Strafzustellung, die meist 3 - 4 Monate dauert, werden alle
bis dahin einlangenden Beschwerden als ein Delikt gesehen). Die einen behandeln
auch anonyme Meldungen, die anderen weigern sich, solchen Informationen
nachzugehen, obwohl sie dazu verpflichtet sind.
Aufforderung
an alle und an den Gesundheitsminister
Nichtraucher
müssen endlich aktiv werden und permanent Verstöße an die
zuständige Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Stadtmagistrat)
melden. Auf dem Land ist das zugegeben viel schwieriger, weil der Anzeiger
gegenüber dem Angezeigten nicht anonym bleibt. Meldungen sind auch
anonym über <www. sis.info> möglich! Die Kontrolltätigkeit
muss letztlich den Behörden übertragen werden. Die Verfahren
müssen schneller abgewickelt werden. Die Strafen müssen nach
dreimaligen Verstoß auf das Höchstmaß von 10.000,- Euro
ausgestellt werden, notfalls mit Entzug der Gewerbeberechtigung. Wer vorsätzlich
handelt, muss mit Höchststrafen belangt werden. Nur dann kann erreicht
werden, dass Wirte sich an das Gesetz halten. Auch die Raucher müssen
künftig belangt werden. Es müssen weiters die Übergangsregelungen
bis 30.6. 2010 für Lokale außerhalb von öffentlichen Orten
abgeschafft werden, da diese aus unserer Sicht rechtswidrig sind und ungerechtfertigt
Wettbewerbsvorteile bringen. Ein diesbezügliches Verfassungsgerichtshofurteil
ist noch ausständig. Rauchen sollte nur dort erlaubt sein, wo es eigene
Räume für Raucher gibt. Diese Räume müssen ausgestattet
sein mit Selbstschließer, Unterdruck und eigenem Belüftungssystem.
In Italien haben nur 1 bis 2 Prozent der Gastronomen Raumtrennung vollzogen,
weil dafür sehr hohe Auflagen zu erfüllen sind.
Am 1. Juli 2010
kommt für uns die Stunde der Wahrheit! Entweder eigener Raucherraum
oder Rauchverbot im ganzen Lokal! Diese Frist darf auf keinen Fall verlängert
werden. „Gleiches Recht für alle“ kann ja nur bedeuten, dass die Lokale
außerhalb von öffentlichen Orten jenen in öffentlichen
Orten gleichgestellt werden. Das bedeutet Rauchverbot ab 50 qm - falls
keine Raumtrennung aus feuerpolizeilichen, baurechtlichen oder denkmalschutzrechtlichen
Gründen möglich ist, dann ab 80 qm -, oder die Schaffung eines
eigenen Raucherraumes.
Die Vorteile
eines generellen Rauchverbots haben wir schon zigmal dokumentiert: Es ist
gerecht und verhindert jegelichen Wettbewerbsnachteil, ist leicht umsetzbar
und überprüfbar und erspart den Wirten eine Menge Geld. Es entspricht
zudem einer modernen Gesundheitsvorsorge.
Österreicher
tun sich grundsätzlich schwer, Änderungen anzunehmen. Österreicher
sind Jammerer. Österreich macht sich in der Welt lächerlich und
erhält den unrühmlichen Platz als das raucherfreundlichste Land
der Welt zu gelten.
Der Nichtraucherschutz
hat absoluten Vorrang vor allen anderen Interessen. Interessant ist, dass
die Raucher von Demokratie reden und Toleranz meinen ohne zu begreifen,
dass es Diktatur ist, anderen Menschen giftigen Qualm aufzwingen. Auch
die persönliche Freiheit wird immer überstrapaziert, denn die
hört ja bekanntlich dort auf, wo die Freiheit anderer anfängt.
Rauchfreie Luft zu atmen ist ein Grundrecht! Vielen Nichtrauchern fehlt
immer noch der Mut, dieses Recht einzufordern. Würden die Nichtraucher
vor den Einkaufszentren für rauchfreie Lokale demonstrieren (ähnlich
den Studentendemonstrationen), hätten wir unser Ziel schnell erreicht.
Da viele Nichtraucher sich mit dem Tabakgesetz nicht richtig auskennen,
gibt es eine Informationsveranstaltung der Schutzgemeinschaft für
Nichtraucher in Innsbruck am 13.1.2010 im Austrotel um 19 Uhr und in Wien
am 20.1.2010 im Gemeindesaal der Evang. Kirche, Lindengasse 44a. Alle Nichtraucher
sind dazu herzlichst eingeladen.
Wir fordern
vom Gesundheitsminister:
• Staatliche
Kontrollen,
• hohe Strafen,
• schnellere
Verfahren,
• Gleichstellung
der Lokale außerhalb von öffentlichen Orten mit jenen in öffentlichen
Orten,
• Raucherlaubnis
nur dann, wenn es einen eigenen Raucherraum gibt.
• Betretungsverbot
für Raucherräume unter 18 Jahre,
• Verwendung
der Strafgelder für Aufklärung und Imagepflege fürs Nichtrauchen.
Unterstützung von NGO’s, die sich für dieses Ziel einsetzen.
Robert Rockenbauer
Bundesleiter
der Österr. Schutzgemeinschaft für Nichtraucher |