| Die Umsetzung
des Rauchverbotes in "öffentlichen Orten" nach dem Tabakgesetz ist
laut Bundesleiter Robert Rockenbauer von der "Österreichischen Schutzgemeinschaft
für Nichtraucher" (Sitz Innsbruck) völlig nbefriedigend. Laufend
werden Beschwerden gemeldet. Ein "öffentlicher Ort" ist nach dem Tabakgesetz
jeder Ort zu verstehen, der von einem nicht von vornherein beschränkten
Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann
wie z.B. Geschäftslokale, Einkaufszentren, Büroräume mit
Kundenverkehr, Bahnhöfe, Flughäfen, Amtsgebäude, Schulen,
Hochschulen und Einrichtungen der beruflichen Bildung usw.
Auch Hallenbäder
sind solche öffentliche Orte, wo derzeit wenig Nichtraucherschutz
praktiziert wird. Von den meist nicht abgetrennten Restaurants dringt der
Rauch in den Hallenbadbereich und belästigt und gefährdet somit
die Nichtraucher, vor allem aber die Kinder. "Völlig unverständlich
ist es, wenn gerade im Fitness- und Wellnessbereich die Verantwortlichen
- meist die Kommunen - erst den Druck der Öffentlichkeit benötigen,
um Rauchverbote oder räumliche Abtrennungen im Gastronomiebereich
zu schaffen", so Rockenbauer in einer Aussendung. Die Schutzgemeinschaft
hat nun das Gesundheitsministerium gebeten, nochmals über den Städte-
und Gemeindebund Informationen an die Verantwortlichen weiterzuleiten,
denn, so Rockenbauer, viele wüssten nichts von diesem Tabakgesetz!
Mit freundlichen
Grüßen
Robert Rockenbauer,
Bundesleiter
Nichtraucherbüro:
Thomas-Riss-Weg
10, 6020 Innsbruck
Tel.
u. Fax 0512 / 268025
E-Mail
<nichtraucher@utanet.at>,
www.alpha2000.at/nichtraucher |