Raucherraum statt Nichtraucherzonen 
 Es läuft in die richtige Richtung, wenn nun die Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat statt der Nichtraucherzonen das Rauchen in eigenen Räumen gestattet und alles andere einem Rauchverbot unterliegt, so Bundesleiter Robert Rockenbauer von der Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher. Doch ganz zufriedenstellend ist auch dieser Kompromiss nicht, denn es führt zu einem Wettbewerbsnachteil jenen gegenüber, die nicht eigene Räume aufweisen. Außerdem ist das Personal in den Raucherräumen nach wie vor der Gesundheitsschädigung ausgesetzt. Es bleibt weiters abzuwarten, wie sich die Raucherzimmer in der Praxis auswirken und inwieweit der Raucherschwall aus den Raucherzimmern nicht doch in den Nichtraucherbereich vordringt. 
Die Gastwirte sollen nach Meinung Rockenbauers für eine einheitliche Regelung sorgen, das heißt, für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie eintreten, denn nur so sei eine gerechte Lösung zu finden und ein Wettbewerbsnachteil zu verhindern.  
Rockenbauer: "Es gibt überhaupt kein Argument, das die Rauchfreiheit rechtfertigen könnte. Und es gibt auch keine bessere Entwöhnungsmethode als die Rauchmöglichkeit immer mehr einzuschränken. Der Raucher hat keinen Anspruch, seine Sucht auf Gesundheitskosten anderer in der Öffentlichkeit auszuleben! Rauchen muss auf jene Erwachsene beschränkt bleiben, die sich in ihrem Tun einig sind und dabei nicht andere Mitmenschen belästigen und gesundheitlich gefährden." (Pressemeldung 21.12.2006)
Rauchverbote in der Gastronomie zwingend notwendig 
Westenthalers Bürgerinitiative ein Rückschritt der Gesundheitspolitik
Die Bürgerinitiative gegen das Rauchverbot in der Gastronomie von BZÖ-Führer Westenthaler ist ein Schritt zurück ins Mittelalter, so Bundesleiter Robert Rockenbauer von der Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher in Innsbruck, der sich seit 1975 für mehr Rechte der Nichtraucher einsetzt. Für Rockenbauer ist dieses Vorhaben demokratiepolitsch sehr bedenklich, weil alle Abgeordneten verpflichtet sind, Schaden vom Volk abzuwenden. Jeder weiß heute, dass Passivrauchen gesundheitsschädlich ist. Da die Gasthäuser, Restaurants, Bars, Kaffeehäuser usw. nicht von vornherein ausschließlich nur für Raucher zu benützen sind, diese Lokale also keine reinen Rauchertempel sind, sind diese ein öffentlicher Ort, die nach dem Tabakgesetz einen entsprechenden Nichtraucherschutz aufweisen müssen. In der Praxis heißt dies, dass die Lokale rauchfrei sein müssen und nur dort geraucht werden darf, wo es dafür einen abgeschlossenen Raum gibt, der auch entsprechend eigens be- und entlüftet werden muss und ein Unterdruck vorherrscht, damit der Rauch nicht in den Nichtraucherbereich vordringen kann. Die Bürgerinitiative missachtet den berechtigten Schutz der Nichtraucher und diskriminiert diese, weil ihnen das Recht eines rauchfreien und damit gesunden Aufenthaltes in einem Lokal verwehrt wird. Das ist auf das Schärfste zu verurteilen, so Rockenbauer in  einer Aussendung. 
Und ins Stammbuch all jener, die immer noch glauben, Rauchen sei ein Eingriff in die Privatsphäre, möchte Rockenbauer folgendes schreiben: "Sobald jemand seine eigenen vier Wände verlässt, befindet er sich nicht mehr im Privatbereich und hat Rücksicht auf andere Menschen zu nehmen. Die Atemluft ist unser wichtigstes Lebensmittel. Kein Raucher hat das Recht, diese zu verpesten und zu vergiften." (Pressemeldung 23.12.2006) 
BITTE BESTELLEN SIE DIE VIERTELJÄHRLICH ERSCHEINENDE NICHTRAUCHER-ZEITUNG ! Preis: 8 Euro/Jahr
 
ZURÜCK