|
|
|
| Es läuft
in die richtige Richtung, wenn nun die Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat
statt der Nichtraucherzonen das Rauchen in eigenen Räumen gestattet
und alles andere einem Rauchverbot unterliegt, so Bundesleiter Robert Rockenbauer
von der Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher.
Doch ganz zufriedenstellend ist auch dieser Kompromiss nicht, denn es führt
zu einem Wettbewerbsnachteil jenen gegenüber, die nicht eigene Räume
aufweisen. Außerdem ist das Personal in den Raucherräumen nach
wie vor der Gesundheitsschädigung ausgesetzt. Es bleibt weiters abzuwarten,
wie sich die Raucherzimmer in der Praxis auswirken und inwieweit der Raucherschwall
aus den Raucherzimmern nicht doch in den Nichtraucherbereich vordringt.
Die Gastwirte sollen nach Meinung Rockenbauers für eine einheitliche Regelung sorgen, das heißt, für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie eintreten, denn nur so sei eine gerechte Lösung zu finden und ein Wettbewerbsnachteil zu verhindern. Rockenbauer: "Es gibt überhaupt kein Argument, das die Rauchfreiheit rechtfertigen könnte. Und es gibt auch keine bessere Entwöhnungsmethode als die Rauchmöglichkeit immer mehr einzuschränken. Der Raucher hat keinen Anspruch, seine Sucht auf Gesundheitskosten anderer in der Öffentlichkeit auszuleben! Rauchen muss auf jene Erwachsene beschränkt bleiben, die sich in ihrem Tun einig sind und dabei nicht andere Mitmenschen belästigen und gesundheitlich gefährden." (Pressemeldung 21.12.2006) |
|
|
|
|
| Die Bürgerinitiative
gegen das Rauchverbot in der Gastronomie von BZÖ-Führer Westenthaler
ist ein Schritt zurück ins Mittelalter, so Bundesleiter Robert Rockenbauer
von der Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher
in Innsbruck, der sich seit 1975 für mehr Rechte der Nichtraucher
einsetzt. Für Rockenbauer ist dieses Vorhaben demokratiepolitsch sehr
bedenklich, weil alle Abgeordneten verpflichtet sind, Schaden vom Volk
abzuwenden. Jeder weiß heute, dass Passivrauchen gesundheitsschädlich
ist. Da die Gasthäuser, Restaurants, Bars, Kaffeehäuser usw.
nicht von vornherein ausschließlich nur für Raucher zu benützen
sind, diese Lokale also keine reinen Rauchertempel sind, sind diese ein
öffentlicher Ort, die nach dem Tabakgesetz einen entsprechenden Nichtraucherschutz
aufweisen müssen. In der Praxis heißt dies, dass die Lokale
rauchfrei sein müssen und nur dort geraucht werden darf, wo es dafür
einen abgeschlossenen Raum gibt, der auch entsprechend eigens be- und entlüftet
werden muss und ein Unterdruck vorherrscht, damit der Rauch nicht in den
Nichtraucherbereich vordringen kann. Die Bürgerinitiative missachtet
den berechtigten Schutz der Nichtraucher und diskriminiert diese, weil
ihnen das Recht eines rauchfreien und damit gesunden Aufenthaltes in einem
Lokal verwehrt wird. Das ist auf das Schärfste zu verurteilen, so
Rockenbauer in einer Aussendung.
Und ins Stammbuch all jener, die immer noch glauben, Rauchen sei ein Eingriff in die Privatsphäre, möchte Rockenbauer folgendes schreiben: "Sobald jemand seine eigenen vier Wände verlässt, befindet er sich nicht mehr im Privatbereich und hat Rücksicht auf andere Menschen zu nehmen. Die Atemluft ist unser wichtigstes Lebensmittel. Kein Raucher hat das Recht, diese zu verpesten und zu vergiften." (Pressemeldung 23.12.2006) |
|
|