| Letztklassiger
Nichtraucherschutz im Tourismusland Österreich (Leserbrief 06.07.2009)
Österreich
rühmt sich, ein vorbildliches Urlaubsland zu sein. Das trifft sicher
auf seine Landschaft und seine Menschen zu. Dieses Lob wird jedoch durch
eine beschämende Rückschrittlichkeit seines Tabakgesetzes konterkariert.
Was sollen sich unsere Gäste aus den EU-Nachbarländern oder auch
aus Übersee denken, in deren Heimat schon längst eine rauchfreie
Gastronomie zur Selbstverständlichkeit gehört und die als Touristen
bei uns auf Schritt und Tritt auf eine Ignoranz in Sachen Nichtraucherschutz
stoßen?
Hermann
Linert
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| (Leserbrief
15.5.2009)
Rauchfreie Gastronomie Das Wehklagen der Wirte, die bewusst gegen das Tabakgesetz verstoßen haben, kommt immer öfter. Der Grund sind die Strafbescheide, die nun nach einem 3-4-monatigen Verwaltungsstrafverfahren an die Gastronomen zugestellt werden. Zu glauben, dass ohne staatlicher Kontrolle wie bisher weiter geraucht werden darf, grenzt an Unvernunft. Zu glauben, dass Gastronomiebetriebe reine Privatsache sind, ist völlig falsch. Gaststätten sind öffentliche Räume, die zwar Privatpersonen gehören, jedoch gegenüber ihren Gästen gewisse Verpflichtungen haben und daher gesetzlichen Bestimmungen unterliegen, wie zum Beispiel im Hygienebereich, im Lärmbereich, und so weiter. Wenn nun die Schädlichkeit des Passivrauchens klar und zweifelsfrei nachgewiesen ist - und dieses wird ja von niemandem bestritten - dann ist es nur folgerichtig, hier eine rauchfreie Regelung einzufordern. Gaststätten zählen zu den meistbesuchten Einrichtungen mit Publikumsverkehr. An keinem anderen Ort sind Angestellte, Gäste und deren Kinder dem Tabakrauch so ungeschützt ausgesetzt. Mitarbeiter in der Gastronomie sind einer höheren Belastung durch Tabakrauch und einem höheren Krankheits- und Sterblichkeitsrisiko ausgesetzt als die meisten anderen Berufsgruppen. Eine halbe Stunde Passivrauchen genügt, dass die Fähigkeit der Herzkranzgefäße, sich zu erweitern, abnimmt, dass die Klebrigkeit der Blutblättchen zunimmt und damit die Gerinnungsfähigkeit beeinträchtigt. Es ist traurig, dass der Gesetzgeber es den Nichtrauchern überlässt, für die Einhaltung des Tabakgesetzes zu sorgen, indem Verstöße an die Bezirkshauptmannschaften oder Stadtmagistrate gemeldet werden. Robert
Rockenbauer
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| Nur
ein generelles Rauchverbot ist gerecht und leicht umsetzbar (25.03.2009)
Je länger das Tabakgesetz in Kraft ist, desto klarer wird die Forderung nach einem einheitlichen Rauchverbot in der Gastronomie. Die Ausnahmen und Übergangsfristen haben zu einem schwerwiegenden Wettbewerbsnachteil jener geführt, die diese nicht in Anspruch nehmen können (z.B. EKZ - Gastronomen). Immer mehr Wirte verlangen ein generelles Rauchverbot: "Wenn schon ein Rauchverbot, dann eines ganz ohne Ausnahmen." - "Entweder für alle gleich, oder für niemanden." Auch der Verband der Einkaufszentren in Österreich (ACSC) tritt für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie ein. Das jetzige Tabakgesetz ist eine Schande für Österreich und wurde nicht nur von der Schutzgemeinschaft für Nichtraucher als untauglich abqualifiziert, sondern auch von Gesundheitsexperten und Umweltwissenschaft ebenso abgelehnt wie von Bürgern, Patienten, Arbeitsmedizinern, Kardiologen, Pädiatern, Toxikologen, Arbeiterkammer, Ärztekammer, Apothekern, mehreren Landes-Regierungen und von den Wirten selbst. Das Problem ist, dass Raucher nie gelernt haben, Rücksicht auf andere Mitmenschen zu nehmen. Anstand und gute Sitten sind für die meisten Raucher leider Fremdworte. Nun hat der Wirt das Problem, die Raucher zu „erziehen“ und sie in ihrer unbekümmerten Suchtausübung zu hindern, es sei denn, das Lokal verfügt über einen eigenen Raucherraum. Raucher zeigen wenig Verständnis für den Nichtraucherschutz und setzen den Wirt unter gewaltigen Druck: „Entweder ich darf rauchen, oder ich geh’ in ein anderes Lokal.“ Viele Raucher haben immer noch nicht begriffen, dass sie kein Recht haben, ihre Sucht in der Öffentlichkeit auf Kosten der Gesundheit anderer Menschen auszuleben. Für mich ist es erschütternd festzustellen, dass Raucher und Wirte keinen Respekt vor dem Tabakgesetz haben. Mindestens 60 Prozent der Lokalbetreiber halten sich nicht an das Gesetz und schaffen sich damit unerlaubte Wettbewerbsvorteile. Das beweist, dass die Einhaltung des Tabakgesetzes nur durch eine strikte Kontrolle des Staates zu gewährleisten ist. Der Nichtraucherschutz ist nicht aus einer üblen Laune heraus entstanden, sondern aus einer medizinischen Notwendigkeit! Robert Rockenbauer Österreichische Schutzgemeinschaft für Nichtraucher nichtraucherschutz@aon.at |
| Leserbrief
(07.01.2009):
Gesundheitsschädigung ist nicht tolerierbar! Viele Raucher haben immer noch nicht begriffen, dass sie kein Recht haben, ihre Sucht auf Gesundheitskosten anderer in der Öffentlichkeit auszuleben. Weil jetzt auch in der Gastronomie als letzte Bastion der Raucher ein Rauchverbot mit Sanktionen ab 1.1.2009 eingeführt wurde, das allerdings wegen der vielen Ausnahmen löchrig wie ein Schweizer Käse ist, bekommen manche Raucher die Panik und verunglimpflichen jene, die sich für die Gesundheit der Bürger einsetzen. Aus wissenschaftlicher und medizinischer Sicht ist das Rauchen und Passivrauchen ein klarer Fall: Es ist absolut gesundheitsschädlich. Da gibt es nicht viel zu diskutieren. Deshalb wird dieses Thema von der sachlichen Ebene auf die emotionale Ebene heruntergeholt. Sehr zur Freude der Medien, die all diese kontroversellen Meinungen aufheizen und Raucher und Nichtraucher gegeneinander aufhetzen. Dabei werden die engagierten und gesundheitsbewussten Nichtraucher, die sich gegen das Passivrauchen wehren und Verstöße gegen das Tabakgesetz an die zuständigen Bezirkshauptmannschaften bzw. Stadtmagistrate melden, als militant, fanatisch, intolerant usw. abgestempelt und die armen Raucher, Verursacher des ganzen Problems, werden als die Verfolgten und Opfer einer Hetzkampagne hingestellt. Damit wird ein negatives Nichtraucherimage für alle Nichtraucher und Nichtraucheraktivitäten erzeugt, fern von wissenschaftlichen Beweisen über die katastrophalen Ausmaße des Aktiv- und Passivrauchens. Wer verursacht Schäden in Milliardenhöhe? Wer schädigt wen? Es ist immer noch der Raucher. Deshalb muss sich das Rauchen auf jene Erwachsene beschränken, die sich in ihrem Tun einig sind und dabei nicht andere Mitmenschen belästigen und gesundheitlich gefährden. Gesundheitsschädigung ist nicht toleranzfähig. Es gibt zwingende Gründe dafür, Rücksicht zu fordern und Toleranz zu verweigern. Toleranz nützt nur dem Täter, nicht dem Opfer. Robert
Rockenbauer
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